Ratgeber

Was die Krankenkasse in der Urologie zahlt

Überblick über Leistungen, die übernommen werden, und solche, die Sie selbst tragen müssen.
Redaktion: UroWissen
Fachliche Begleitung: Medical Board
Jan LopezGeprüft von Jan Lopez, Experte für ambulante Versorgung
Erstellt nach Leitlinien von EAU und DGU
Zuletzt überarbeitet: August 2026
In einfachen WortenDie Grundregel ist einfach: Alles, was der Abklärung oder Behandlung einer Erkrankung dient, zahlt die Kasse. Auch dauerhaft, auch teuer.Weiterlesen

Nicht gezahlt wird, was ohne Beschwerden und ohne Verdacht geschieht. Der bekannteste Fall ist der PSA-Test zur reinen Früherkennung.

Dazwischen liegt ein Graubereich, in dem es auf die Begründung ankommt. Dort lohnt es sich nachzufragen, und bei einer Ablehnung lohnt der Widerspruch.

Wichtig: Kosten sind nie ein Grund, eine notwendige Behandlung zu verschieben. Sprechen Sie offen darüber, dafür gibt es Wege.

Die Frage kommt fast immer erst nach der medizinischen Beratung, ist aber oft die, die den Ausschlag gibt. Dieser Überblick ordnet ein, was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und was nicht.
Wichtig vorweg: Kostenregelungen ändern sich, und im Einzelfall entscheidet Ihre Kasse. Fragen Sie vor einem geplanten Eingriff schriftlich nach, wenn Sie unsicher sind. Eine mündliche Auskunft an der Hotline hilft im Streitfall nicht weiter.

Was regelhaft übernommen wird

LeistungKasseAnmerkung
Untersuchung bei BeschwerdenjaUltraschall, Urin, Blut, Blasenspiegelung
Operationen bei ErkrankungenjaKrebs, Steine, Prostatavergrößerung
Katheter, Beutel, Stomajain der benötigten Menge, Zuzahlung 10 Prozent
Krebsfrüherkennung ab 45jajährlich, Tastuntersuchung
Reha nach großer OperationjaZuzahlung 10 Euro pro Tag
PSA-Test zur Früherkennungneinetwa 25 bis 45 Euro. Bei Verdacht wird er übernommen
Vasektomie zur Familienplanungneinetwa 400 bis 800 Euro
Prostata-MRT vor der Biopsieteilsje nach Fragestellung und Kasse
PSMA-PET/CTteilsbei bestimmten Fragestellungen, sonst Antrag
Kinderwunschbehandlungteilsanteilig, unter Voraussetzungen

Angaben für gesetzlich Versicherte, Stand 2026. Für Privatversicherte gelten die Regeln des jeweiligen Vertrags. Beträge sind Anhaltswerte und können je nach Praxis abweichen.

Alle Untersuchungen und Behandlungen, die zur Abklärung oder Therapie einer Erkrankung notwendig sind, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Dazu gehören:

  • Blasenspiegelung, Ultraschall, Urinuntersuchung und Blutwerte bei Beschwerden oder Verdacht
  • Alle Operationen bei Krebserkrankungen, Steinleiden, Prostatavergrößerung und anderen Erkrankungen
  • Katheter, Beutel, Stomaversorgung und Zubehör als Hilfsmittel, auch dauerhaft
  • Die urologische Krebsfrüherkennung ab 45 Jahren, jährlich, mit Abtastung der Prostata
  • Rehabilitation nach großen Eingriffen

Der Graubereich: sinnvoll, aber nicht immer bezahlt

Schwieriger sind Leistungen, die medizinisch begründbar sind, aber nicht in jedem Fall übernommen werden.

Der PSA-Test ist keine Kassenleistung, wenn er zur reinen Früherkennung ohne Beschwerden erfolgt. Er kostet dann etwa 25 bis 45 Euro. Besteht ein Verdacht oder ein auffälliger Tastbefund, wird er übernommen. Mehr dazu im Ratgeber PSA-Wert verstehen.

Das PSMA-PET/CT wird bei bestimmten Fragestellungen übernommen, etwa beim Wiederanstieg des PSA-Werts nach Behandlung oder zur Stadieneinteilung bei hohem Risiko. In anderen Situationen kann eine Einzelfallentscheidung nötig sein. Als Selbstzahlerleistung liegen die Kosten im vierstelligen Bereich. Details unter PSMA-PET/CT.

Neuere Verfahren bei der Prostatavergrößerung wie Aquablation, UroLift oder Rezum werden von vielen Kassen inzwischen übernommen, die Praxis ist aber regional unterschiedlich. Klären Sie das vor dem Eingriff. Vergleich der Verfahren im Ratgeber Prostata-OP-Methoden.

Biomarker-Tests zur Ergänzung des PSA-Werts sind in der Regel Selbstzahlerleistungen.

Was Sie in der Regel selbst tragen

Die Sterilisation des Mannes ist keine Kassenleistung, wenn sie zur Familienplanung erfolgt. Die Kosten liegen je nach Praxis und Narkoseform etwa zwischen 400 und 800 Euro. Übernommen wird sie nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Alles dazu im Ratgeber Vasektomie.

Kinderwunschbehandlungen werden anteilig und nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen, etwa bei verheirateten Paaren innerhalb bestimmter Altersgrenzen. Die Regelungen sind komplex und unterscheiden sich zwischen den Kassen.

Medikamente gegen Erektionsstörungen sind gesetzlich von der Erstattung ausgeschlossen, auch bei eindeutiger medizinischer Indikation. Das gilt selbst nach einer Prostataoperation.

Beschneidungen ohne medizinischen Grund und rein kosmetische Eingriffe.

Hilfsmittel: was Ihnen zusteht

Bei Katheterversorgung und Stoma besteht ein Anspruch auf die benötigte Menge, nicht auf eine pauschale Stückzahl. Wer sechsmal täglich katheterisiert, bekommt Material für sechsmal täglich.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Verordnung, bei zum Verbrauch bestimmten Mitteln höchstens zehn Euro pro Monat. Wer über einer Belastungsgrenze liegt, kann sich für das Jahr befreien lassen.

Ein Hinweis, der oft weiterhilft: Wenn Ihnen ein bestimmtes Produkt nicht zusagt, etwa weil die Haut auf eine Klebeplatte reagiert, haben Sie Anspruch auf eine geeignete Alternative. Sie müssen nicht nehmen, was der Vertragslieferant standardmäßig schickt. Sprechen Sie mit der Stomatherapie oder dem Sanitätshaus.

Wenn die Kasse ablehnt

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, formlos und schriftlich. Hilfreich ist eine ärztliche Begründung, warum die Leistung in Ihrem Fall notwendig ist und welche Alternative fehlt oder ungeeignet wäre.

Bei Hilfsmitteln lohnt zusätzlich der Weg über die Unabhängige Patientenberatung oder den Sozialverband. Beide beraten kostenlos.

Privat versichert: andere Regeln

Für Privatversicherte gelten nicht die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, sondern der eigene Versicherungsvertrag. Das ist oft günstiger: Der PSA-Test zur Früherkennung, die PSMA-PET/CT vor der Therapie, die Fusionsbiopsie oder das Prostata-MRT werden meist ohne Antrag erstattet, wenn sie medizinisch begründet sind. Andererseits gibt es Tarife mit Selbstbehalt, mit Ausschlüssen für bestimmte Leistungen und mit Begrenzungen auf bestimmte Gebührensätze. Bei teuren Eingriffen wie der Roboterchirurgie, bei Penisprothesen oder bei neuen Verfahren wie der Aquablation lohnt sich eine Kostenzusage vor dem Eingriff, die der Arzt mit einem Kostenvoranschlag beantragt.

Beihilfeberechtigte, also Beamte, erhalten einen Teil über die Beihilfe und den Rest über die private Restkostenversicherung. Die Beihilfe folgt eigenen Verordnungen, die sich zwischen Bund und Ländern unterscheiden; Hilfsmittel wie Inkontinenzversorgung und Katheter haben dort Höchstbeträge, die unter den Marktpreisen liegen können.

Zuzahlungen und Befreiung

Auch gesetzlich Versicherte zahlen zu: zehn Prozent bei Medikamenten und Hilfsmitteln, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Packung, zehn Euro pro Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr, zehn Prozent der Fahrkosten. Bei Verbrauchshilfsmitteln wie Kathetern, Vorlagen oder Stomabeuteln sind es zehn Prozent, höchstens zehn Euro pro Monat für den gesamten Monatsbedarf, nicht pro Lieferung.

Die Summe aller Zuzahlungen ist auf zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens begrenzt, bei chronisch Kranken, die wegen derselben Erkrankung mindestens einmal im Quartal in Behandlung sind, auf ein Prozent. Wer die Grenze erreicht, beantragt bei der Kasse die Befreiung für den Rest des Jahres; dafür müssen die Quittungen gesammelt werden. Viele Krebspatienten und Menschen mit dauerhafter Inkontinenz oder Katheterversorgung erreichen die Ein-Prozent-Grenze schon im Frühjahr und verschenken Geld, weil sie den Antrag nicht stellen. Die Befreiung gilt für die ganze Familie im Haushalt.

Rechenbeispiel: Bei 30.000 Euro Familienbrutto liegt die Grenze für chronisch Kranke bei 300 Euro im Jahr. Ein Mann mit Dauerkatheter, drei Dauermedikamenten und einem Klinikaufenthalt hat diese Summe meist bis März zusammen.

Krankengeld, Reha und Schwerbehinderung

Nach großen urologischen Operationen ist die Anschlussheilbehandlung, die Reha direkt nach der Klinik, Standard: nach radikaler Prostatektomie, nach Zystektomie, nach Nierenentfernung wegen Krebs. Sie wird vom Sozialdienst der Klinik beantragt und von Rentenversicherung oder Krankenkasse bezahlt, mit zehn Euro Zuzahlung pro Tag. In der urologischen Reha stehen Kontinenztraining, Umgang mit Harnableitung und Erektionsrehabilitation im Mittelpunkt; sie ist wirksamer als die Heimübungen allein.

Krankengeld zahlt die Kasse ab der siebten Woche mit 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Wer eine Krebsdiagnose hat, kann beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung beantragen; bei Prostata-, Blasen- oder Nierenkrebs werden für die ersten fünf Jahre nach der Behandlung meist 50 bis 80 anerkannt, bei Harnableitung mit Stoma dauerhaft mindestens 50. Das bringt zusätzlichen Urlaub, Kündigungsschutz und Steuerfreibeträge. Die Krebsberatungsstellen helfen bei den Anträgen kostenlos.

Was eine Behandlung das Krankenhaus tatsächlich kostet, und warum Sie davon nichts zahlen, steht im Artikel Was eine urologische Behandlung im Krankenhaus kostet.

Quellen

Leitlinien

• Sozialgesetzbuch V, insbesondere §§ 27, 31, 33 und 61 zu Leistungsanspruch, Hilfsmitteln und Zuzahlungen.

• Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Früherkennung von Krebserkrankungen und zur Hilfsmittelversorgung.

• Angaben zu Selbstzahlerleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Stand der Angaben: 2026.

Quelle: UroWissen.de, unabhängige urologische Patienteninformation. Dieser Ausdruck ersetzt keine ärztliche Beratung.
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