Wenn möglich, wird heute nur der Tumor entfernt und die Niere erhalten. Das ist bei kleineren Tumoren der Standard und schont die Nierenfunktion.
Mit einer Niere lässt sich normal leben. Die verbleibende übernimmt und wird etwas größer.
Umso wichtiger ist ihr Schutz: Blutdruck einstellen, ausreichend trinken, entzündungshemmende Schmerzmittel nur nach Rücksprache.
Die häufigste Ursache ist ein Nierentumor. Daneben gibt es nicht bösartige Gründe: eine funktionslose Niere, von der wiederholt schwere Infektionen ausgehen, eine anders nicht beherrschbare Blutung nach einer Verletzung, oder die Entnahme im Rahmen einer Lebendspende.
Die wichtigste Unterscheidung betrifft aber nicht den Grund, sondern den Umfang: Wird die ganze Niere entfernt oder nur der Tumor mit einem Sicherheitsabstand?

Diese Entscheidung ist die wichtigste des gesamten Eingriffs, und sie lohnt eine Zweitmeinung, wenn ein kleinerer Tumor vorliegt und dennoch die vollständige Entfernung vorgeschlagen wird.
Ein Teil der Nierenentfernungen erfolgt aus nicht bösartigen Gründen, und die Abwägung ist dort eine andere.
Die funktionslose, infizierte Niere. Geht von einer weitgehend funktionslosen Niere immer wieder eine schwere Infektion aus, überwiegt der Nutzen der Entfernung. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Restfunktion tatsächlich gering ist, üblicherweise über eine nuklearmedizinische Untersuchung.
Der anders nicht beherrschbare Bluthochdruck. Selten, aber möglich, wenn eine Schrumpfniere nachweislich die Ursache ist.
Die Lebendspende. Hier wird eine gesunde Niere entnommen, und der Maßstab ist entsprechend streng: umfangreiche Voruntersuchungen, eine unabhängige Kommission und eine Bedenkzeit gehören dazu.
In all diesen Fällen gilt: Eine Niere zu entfernen ist endgültig. Die Frage, ob die Restfunktion wirklich verzichtbar ist, wird deshalb sorgfältiger gestellt als beim Tumor, wo die Dringlichkeit die Entscheidung mitbestimmt.
Neben der üblichen Operationsvorbereitung geht es um zwei Fragen, die für den langfristigen Verlauf entscheidend sind.
Wie gut ist die Gegenseite? Beurteilt werden Größe und Struktur im Ultraschall sowie die Nierenwerte. Bei grenzwertiger Funktion oder bei Diabetes wird der Organerhalt umso wichtiger.
Wie viel Funktion steckt in der zu entfernenden Niere? Bei einem Tumor ist das nachrangig, bei nicht bösartigen Gründen ausschlaggebend. Die nuklearmedizinische Untersuchung liefert die seitengetrennten Anteile.
Aus beiden Werten ergibt sich, mit welcher Filterleistung nach dem Eingriff zu rechnen ist. Diese Zahl sollte im Aufklärungsgespräch fallen, denn sie bestimmt, wie streng die Nachsorge geführt wird.
Roboterassistiert oder laparoskopisch über mehrere kleine Zugänge ist heute der Regelfall. Vorteile sind weniger Schmerzen, ein kürzerer Aufenthalt und eine schnellere Erholung.
Der offene Zugang über einen Flankenschnitt kommt bei sehr großen Tumoren, bei Einwachsen in Gefäße und bei ausgeprägten Verwachsungen zum Einsatz. Er ist kein veraltetes Verfahren, sondern die richtige Wahl in bestimmten Situationen.
Der Aufenthalt beträgt je nach Verfahren drei bis sieben Tage, die vollständige Belastbarkeit ist nach etwa vier bis sechs Wochen erreicht.
Eine gesunde Niere kann die Aufgabe beider übernehmen. Sie vergrößert sich im Laufe der Monate und steigert ihre Leistung. Genau darauf beruht die Lebendnierenspende.
Nach der Entfernung sinkt die gemessene Filterleistung zunächst deutlich und erholt sich dann teilweise wieder. Ein dauerhaft etwas niedrigerer Wert ist normal und bedeutet keine Nierenkrankheit.
Bei einem Tumor richtet sie sich nach Stadium und Risikoprofil und umfasst Bildgebung von Bauchraum und Lunge sowie Laborkontrollen, über Jahre in abnehmender Häufigkeit.
Unabhängig vom Grund gehören dauerhaft dazu: Nierenwerte, Eiweiß im Urin und Blutdruck, mindestens einmal jährlich. Diese drei Werte entscheiden darüber, ob die verbliebene Niere langfristig gesund bleibt.
In aller Regel nicht, sofern die verbliebene Niere gesund ist. Das Risiko steigt, wenn zusätzlich Diabetes, Bluthochdruck oder eine vorbestehende Nierenschwäche vorliegen. Genau deshalb ist die organerhaltende Operation bei kleineren Tumoren so bedeutsam.
Ja, nach Abschluss der Heilung uneingeschränkt. Bei Kampfsportarten und Sportarten mit hoher Verletzungsgefahr für den Rumpf wird individuell beraten, weil die verbliebene Niere die einzige ist. Ein pauschales Verbot gibt es nicht mehr.
Leitlinien
• European Association of Urology. EAU Guidelines on Renal Cell Carcinoma. Ausgabe 2025.
• Leitlinienprogramm Onkologie. S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Nierenzellkarzinoms. AWMF-Registernummer 043-017OL.