Lexikon

Zweitmeinung

Zweitmeinung bedeutet, vor einer wichtigen Behandlungsentscheidung die Einschätzung eines zweiten, unabhängigen Arztes einzuholen. Bei Krebsdiagnosen und planbaren Operationen ist das üblich und wird von guten Behandlern ausdrücklich begrüßt.

Wann sie sinnvoll ist: Bei Prostatakrebs, weil zwischen aktiver Überwachung, Operation und Bestrahlung gewählt werden kann. Bei Blasenkrebs vor einer Blasenentfernung und der Wahl der Harnableitung. Vor Prostataoperationen wegen gutartiger Vergrößerung, weil es viele Verfahren gibt. Und immer dann, wenn man die Empfehlung nicht verstanden hat oder ein ungutes Gefühl bleibt.

Gesetzlicher Anspruch: Für bestimmte planbare Eingriffe schreibt das Zweitmeinungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, dass der Arzt auf das Recht zur Zweitmeinung hinweist. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse. Unabhängig davon bezahlen viele Kassen Zweitmeinungen bei Krebs, und zertifizierte Tumorzentren bieten Tumorkonferenzen an, in denen mehrere Fachrichtungen den Fall gemeinsam bewerten.

Praktisch: Alle Befunde, Bilder und den Pathologiebericht mitnehmen, am besten als Kopie. Die Zweitmeinung sollte möglichst bei einer Stelle ohne Eigeninteresse am Eingriff eingeholt werden. Eine abweichende Einschätzung bedeutet nicht, dass der erste Arzt falsch lag, sondern oft, dass es mehrere vertretbare Wege gibt.

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Quelle: UroWissen.de, unabhängige urologische Patienteninformation. Dieser Ausdruck ersetzt keine ärztliche Beratung.
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